Hundehaltung in Mietwohnungen darf nicht pauschal verboten werden!
Viele Tierfreunde möchten gerne einem Hund aus dem Tierschutz ein Zuhause geben – doch häufig hören wir: „Mein Vermieter erlaubt keine Hunde.“
Aber: Ein generelles Verbot der Hundehaltung ist rechtlich unzulässig!
Das sagt der Bundesgerichtshof (BGH):
Am 20. März 2013 entschied der BGH, dass eine Klausel im Mietvertrag, die pauschal die Hundehaltung untersagt, unwirksam ist.
Solche Klauseln benachteiligen Mieter unangemessen, da sie keine Rücksicht auf den Einzelfall nehmen.
Was heißt das konkret?