Mobirise

Hundehaltung

Schon gewusst?

Hundehaltung in Mietwohnungen darf nicht pauschal verboten werden!

Viele Tierfreunde möchten gerne einem Hund aus dem Tierschutz ein Zuhause geben – doch häufig hören wir: „Mein Vermieter erlaubt keine Hunde.“
Aber: Ein generelles Verbot der Hundehaltung ist rechtlich unzulässig!

Das sagt der Bundesgerichtshof (BGH):
Am 20. März 2013 entschied der BGH, dass eine Klausel im Mietvertrag, die pauschal die Hundehaltung untersagt, unwirksam ist.
Solche Klauseln benachteiligen Mieter unangemessen, da sie keine Rücksicht auf den Einzelfall nehmen.

Was heißt das konkret?

  • Die Interessen aller Beteiligten müssen sorgfältig abgewogen werden.
  • Nur bei triftigen Gründen (z. B. Allergien der Nachbarn oder aggressive Hunde) darf der Vermieter die Haltung eines Hundes verweigern.
  • Eine pauschale Ablehnung ist nicht zulässig.

     Tipp:
  • Wenn Sie betroffen sind, lassen Sie sich beraten – z. B. beim Mieterschutzbund oder durch eine*n Fachanwalt / Fachanwältin für Mietrecht.
  • Beachten Sie bitte: Für eine Beratung können Kosten anfallen.

Hundehilfe Lucky Stray e.V.
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